an dieser Stelle finden behandelnde Haus- und Fachärzte alle notwendigen Informationen
Ergotherapie wird wie die Physiotherapie und die Logopädie von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen bzw. erstattet. Grundlage dafür ist die ausgefüllte Heilmittelverordnung 18 (Maßnahmen der Ergotherapie). Wichtige Regelungen der Heilmittelrichtlinien sind nachfolgend aufgeführt zu finden.
Nach den Heilmittelrichtlinien gibt es folgende Gründe für eine Therapieverordnung:
§ 3. Absatz 2 Heilmittel können zu Lasten der Krankenkasse nur verordnet werden, wenn sie notwendig sind, um
Auf einer Verordnung muss folgendes notiert werden:
Änderungen ab 2017:
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