an dieser Stelle finden unsere Patienten alle notwendigen Informationen zur ergotherapeutische Behandlung
Ergotherapie ist ein anerkanntes, ärztlich verordnetes Heilmittel.
Die Heilmittelverordnung für eine ergotherapeutische Behandlung stellt Ihr behandelnder Haus- oder Facharzt aus. Ebenso legt dieser Art und Umfang der Maßnahme fest.
Gesetzlich krankenversicherte Patienten müssen in der Regel pro Verordnung eine Zuzahlung von pauschal 10 € (Rezeptformulargebühr), sowie 10% des Rezeptwertes selbst tragen.
Diese Zuzahlungsgebühr wird von der Praxis im Auftrag der jeweiligen Krankenkasse in Rechnung gestellt.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre sind von dieser Zuzahlung befreit.
Privat krankenversicherte Patienten erhalten von uns vor Therapiebeginn eine Honorarvereinbarung mit den aktuellen Vergütungssätzen unserer Praxis.
Eine Therapieeinheit beträgt je nach Maßnahme entweder 30, 45 oder 60 Minuten. Die Einheiten pro Woche (Therapiefrequenz) ist ebenfalls abhängig von der Situation der Betroffenen.
Falls es für Sie nicht möglich ist, zur Behandlung in die Praxis zu kommen, besteht die Möglichkeit, dass der verordnende Arzt Hausbesuche auf der Verordnung anordnet.
Die ergotherapeutische Behandlung ist ein Prozess, bei dem eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Patient und Therapeut grundlegend ist.
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